Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 1. Allgemeine Bedingungen für die Personenbeförderung im Nah-, Regional- und Fernverkehr, der von HEBROS BUS OOD gewährleistet wird.
Sehr geehrte Fahrgäste des Nah-, Regional- und Fernverkehrs der HEBROS BUS OOD, mit dem Besteigen des Kraftomnibusses schließen Sie einen Beförderungsvertrag ab, womit Sie folgende Rechte und Pflichten gegenüber Hebros Bus OOD übernehmen:
I. Ihre Rechte auf:
1. Beförderung zu jeder der Haltestellen auf der fahrplanmäßigen Strecke des entsprechenden Linienverkehrs;
2. freundliche Bedienung seitens des Busfahrers (und Schaffners), der/die durch Unternehmensbekleidung und besondere Merkmale erkennbar ist/sind;
3. Auskunft über die Haltestellen auf der Strecke vom Busfahrer (Schaffner) beim Besteigen und während Ihrer Fahrt;
4. Auskunft über den Linienverkehr von Hebros bus OOD und den Preisen für die einzelnen Strecken an der Informationstafel und am Ticketschalter der Busbahnhöfe sowie auf der unternehmenseigenen Website;
5. eine Fahrgastraumtemperatur im Winter (vom 30. September bis zum 1. Mai) von 18°C bei einem Unterschied bis zu 25°C zur Außentemperatur anzufordern;
6. eine entsprechende Lüftung (oder Klimatisierung) des Fahrgastraums im Sommer;
7. leise Musik eines nationalen Hörfunksenders aus der Musikanlage des Kraftomnibusses;
8. kostenlose Beförderung von Kindern im Alter bis zu 7 Jahren mit entsprechendem Beförderungsdokument zum Nulltarif im Fernverkehr und auf eine Ermäßigung von 50 v. H. vom Preis des Fahrscheins im Fernverkehr für Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren;
9. eine vergünstigte Beförderung durch eine Abo-Fahrkarte laut Erlass des Ministerrats Nr. 66, sofern Sie Schüler, Student oder Rentner sind;
10. Die Teilnehmer der OV dürfen den Fernverkehr innerhalb ihres Wohnortkreises und den städtischen Nahverkehr des Landes mit einer Jahreskarte kostenlos nutzen. Die Kriegsversehrte und die in Friedenszeiten dienstunfähig geworden sind, dürfen den Fernverkehr innerhalb ihres Wohnortkreises und den städtischen Nahverkehr des Landes mit einer Jahreskarte kostenlos nutzen.
11. Die Beamten der Exekutivdirektion für Verkehrsverwaltung werden im gesamten Land aufgrund Art. 170 Abs. 6 StVO mit einer Dienstkarte kostenfrei befördert.
12. kostenlose Beförderung Ihres Handgepäcks mit Maßen bis zu 60/ 40/ 40 cm. Für Gepäckstücke, die diese Maße überschreiten jedoch bis zu 100/100/100 cm groß sind und 50 kg wiegen, wird eine Gebühr von 10 Leva erhoben. Eine Beförderung von Gepäckstücken, deren Maßen die hier angegebenen übersteigen, ist nicht zulässig. Ihr Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl wird im Gepäckraum des Kraftomnibusses kostenlos befördert, sofern diese klappbar sind und es die Fahrzeugkonstruktion und das Gepäckraumvolumen es zulassen.
13. Bei einer Panne des Kraftomnibusses im Linienverkehr und einer Unmöglichkeit zur Fortsetzung der Beförderung, haben die Fahrgäste den Anspruch auf die Beförderung mit denselben Fahrscheinen mit dem nächsten laut Fahrplan von HEBROS BUS OOD Kraftomnibus, der den Linienverkehr bedient oder mit einem Ersatzbus. Das Unternehmen leistet keinen Schadenersatz, sofern die Fahrgäste bis zum Endpunkt der Strecke befördert worden sind.
14. das Einreichen einer Beschwerde an Hebros bus OOD innerhalb von 3 Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes. HEBROS BUS OOD wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilen, ob dieser stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Die Frist für die endgültige Beantwortung darf drei Monate ab Eingang der Beschwerde nicht überschreiten.
15. Sollten Sie behindert oder Ihre Mobilität eingeschränkt sein, haben Sie den Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung in den Kraftomnibussen und Busbahnhöfen von HEBROS BUS OOD.
16. Sollten Sie behindert oder Ihre Mobilität eingeschränkt sein, darf HEBROS BUS OOD Ihre Reservierung und die Ausstellung eines Fahrscheins nicht verweigern, ausgenommen den Fall, wenn dies der Einhaltung der jeweils geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dient oder aufgrund des Fahrzeugkonstruktion oder der Infrastruktur, einschließlich von Bushaltestellen und Busbahnhöfe, der Einstieg, der Ausstieg oder Ihre Beförderung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
17. Beförderung von Haustieren im Gepäckraum der Kraftomnibusse, sofern sie in einem geeigneten Behältnis, das ihre freie Bewegung und Zugang zu den Gepäckstücken im Gepäckraum und ggf. Beschädigung einschränkt, gelegt sind. Für die Schäden an Gepäckstücken der Fahrgäste von einem Haustier hat der Halter einen Schadenersatz an den Inhaber des Gepäckstücks zu leisten.
II. Ihre Pflichten:
1. bis zu 5 Minuten vor der Abfahrtszeit des Kraftomnibusses an der Haltestelle/Bussteig zu sein;
2. den Kraftomnibus erst nach vollständigen Stillstand an der bestimmten Haltestelle zu besteigen und zu verlassen;
3. von der Kasse am Busbahnhof des Ausgangspunkts einen Fahrschein/eine Abo-Fahrkarte zu erwerben. Sie können einen Fahrschein vom Busfahrer erwerben, sofern bis zur Abfahrtszeit laut Fahrplan mehr als 5 Minuten verbleiben. Für die Linien, die von einem Schaffner bedient werden, ist der Fahrschein an der Ausgangshaltestelle unmittelbar im Kraftomnibus zu erwerben.
Beim Besteigen an einer Zwischenhaltestell ist der Fahrschein vom Busfahrer/Schaffner zu kaufen.
4. Beanstandungen von Fahrscheinen und Karten werden nur zum Ausstellungszeitpunkt an den Ticketschaltern akzeptiert. Duplikate von verlorenen/gestohlenen Abo-Fahrkarten und Fahrscheine werden nicht ausgestellt.
Die Abo-Fahrkarte hat eine befristete Gültigkeit und kann bei vorläufigem Nichtgebrauch nicht verlängert werden. Der an einem Ticketschalter erworbene Fahrschein ist lediglich für die bestimmte Uhrzeit, für die er ausgestellt worden ist, gültig und darf nur aus wichtigem Grund und sofern freie Plätze vorhanden sind für die nächste Fahrt umgebucht werden. Der Fahrschein kann vor Beginn einer Fahrt an Dritte abgetreten werden, denn er ist nicht namentlich. Ein vom Busfahrer erworbener Fahrschein kann nicht annulliert oder umgebucht werden. Die Abo-Fahrkarte ist namentlich und enthält ein Lichtbild es Inhabers. Eine vergünstigte Fahrkarte oder Abo-Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit, sofern sie Berichtigungen, Streichungen oder Löschungen enthält, ihre (Folien-) Hülle kaputt ist.
5. beim Besteigen des Kraftomnibusses an einem Busbahnhof dem Fahrer den im Voraus erworbenen Fahrschein, Abo-Fahrkarte oder vergünstigte Fahrkarte zu zeigen;
6. die anderen Fahrgäste nicht zu stören;
7. die Ordnung und Sauberkeit im Kraftomnibus zu halten;
8. sich nicht auf die Treppen des Kraftomnibusses aufzuhalten und das Schließen der Türen nicht zu behindern;
9. während der Fahrt sich nicht mit dem Busfahrer zu unterhalten und seine Aufmerksamkeit nicht abzulenken;
10. ihr Beförderungsdokument (Fahrschein, Abo-Fahrkarte, vergünstigte Fahrkarte) nicht an Dritte abzutreten;
11. im Kraftomnibus keine Tiere, die keine Haustiere sind, Waffen ohne Genehmigung und Explosivstoffe, leicht entzündliche und giftige Stoffe, psychotrope Substanzen, sperriges Gepäck mitzuführen;
12. keine Gepäckstücke auf die Sitze des Kraftomnibusses aufzustellen;
13. keine Gläser/Tassen mit Getränken, Imbisse, Eis und sonstigen Lebensmittel, womit die Sauberkeit des Kraftomnibusses beeinträchtigt werden könnte, mitzubringen;
14. nicht zu rauchen, einschließlich elektronische Zigaretten, keine Lebensmittel und Spirituosen im Kraftomnibus zu verzehren. Sichtlich betrunkene Personen oder Personen mit schlechter körperlicher Hygiene werden nicht befördert.
III. Beförderung von Gepäck
1. Der Busfahrer ist verpflichtet, dem Fahrgast ein Gepäckaufkleber für jedes zur Beförderung im Gepäckraum übergebene Gepäckstück zu überreichen.
2. Mit dem Gepäckaufkleber wird die Zugehörigkeit des Gepäcks zum Fahrgast festgelegt.
3. Der Busfahrer übergibt die Gepäckstücke an den Halter des Abschnitts, der dem Gepäckaufkleber entspricht, persönlich. Sollte der Abschnitt nicht vorgelegt werden, ist der Busfahrer nicht verpflichtet, das mit diesem Dokument gekennzeichnete Gepäckstück zu übergeben, sofern nicht andere Nachweise vorliegen.
4. Nicht abgeholtes Gepäck wird hinterlegt und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seitens HEBROS BUS OOD oder eines Drittens auf Rechnung des Fahrgastes für eine Dauer von drei Monaten aufbewahrt.
6. HEBROS BUS OOD haftet für das vollständige oder teilweise Fehlen oder für die Beschädigung des Gepäcks des Fahrgastes ab der Abnahme bis zur Übergabe, einschließlich während der Aufbewahrungsdauer.
7. HEBROS BUS OOD haftet für das Gepäck, das sich im Fahrzeug befindet, es sei denn, die Beschädigung oder das Fehlen sind auf die Beschaffenheit oder Mängel am Gepäckstück selbst zurückzuführen oder die Schäden konnten trotz ergriffener Maßnahmen (höhere Gewalt) nicht abgewendet werden .
8. HEBROS BUS OOD hat für das vollständige oder teilweise Fehlen oder die Beschädigung des Gepäcks einen Schadenersatz zu leisten, jedoch bis zu 1.000 Leva pro Gepäckstück.
9. Gepäckstücke, die bis zu 14 Tagen nach dem Abholversuch des Fahrgastes nicht geliefert werden, gelten als verloren.
10. Sollte das verlorene Gepäck innerhalb eines Jahres ab dem Abholversuch des Fahrgastes wiedergefunden werden, ist HEBROS BUS OOD verpflichtet, ihn darüber in Kenntnis zu setzten. Der Fahrgast behält sich das Recht auf Schadenersatz vor.
11. HEBROS BUS OOD ist vollständig oder teilweise von der Haftung für Schäden befreit, die vom Fahrgast verursacht oder auf sein Verhalten zurückzuführen sind, das über das gewöhnliche Verhalten eines Fahrgastes hinausgeht.
ІV. Rechte und Pflichten von HEBROS BUS OOD Ihnen gegenüber:
1. Die Aufsicht über die Ausstellung, rechtzeitige Versorgung der Fahrgäste mit Fahrscheine und die Nutzung der Abo-Fahrkarten und ermäßigten Fahrkarten wird von der betriebseigenen Prüfungsabteilung der HEBROS BUS OOD ausgeübt.
2. Sollte festgestellt werden, dass ein Fahrgast keins oder kein GÜLTIGES Beförderungsdokument besitzt, sind die Angestellten der betriebseigenen Prüfungsabteilung der HEBROS BUS OOD berechtigt, von ihm eine Vermögenssanktion in Höhe von 30 Leva gemäß den Bestimmungen des Art. 101 vom Kraftverkehrsgesetz zu verlangen sowie den Beförderungsvertrag zu kündigen.
3. Sollte dieser Fahrgast die Zahlung des Fahrscheins für die unberechtigte Fahrt verweigern, wird sein Ausstieg aus dem Kraftomnibus veranlasst.
4. HEBROS BUS OOD verpflichtet sich, die Busbahnhöfe als Ausgangs- und Endpunkt zu nutzten und die bekanntgegebenen Fahrpläne einzuhalten.
5. HEBROS BUS OOD verpflichtet sich die Beförderung von stehenden Fahrgästen im Fernverkehr bei einer Strecke von mehr als 30 km in einer Richtung gemäß den Anforderungen des Art. 65 der Verordnung Nr. 33 vom 3.11.1999 über die öffentliche Personen- und Güterbeförderung in der Republik Bulgarien des Ministeriums für Verkehr nicht zuzulassen.
6. HEBROS BUS OOD verpflichtet sich, alle Kraftomnibusse mit Anzeigetafeln für den Ausgangs- und Endpunkt der Beförderung gemäß den Bestimmungen des Art. 41 der Verordnung Nr. 2 vom 15.03.2002 über die Bedingungen und Anforderungen an die Genehmigung von Verkehrsplänen und Durchführung von Personenbeförderung mit Kraftomnibussen des Ministeriums für Verkehr auszustatten.
7. HEBROS BUS OOD verpflichtet sich, den Fahrgastraum sauber und im gut gepflegten hygienischen Zustand zu halten.
8. HEBROS BUS OOD haftet für das Leben und alle körperlichen oder psychischen Schäden der Fahrgäste infolge eines in Verbindung mit der Fahrt entstandenen Unfalls, während dem der Fahrgast sich im Fahrzeug befunden, dieses bestiegen oder verlassen hat.
9. HEBROS BUS OOD ist von der Haftung befreit, falls der Schaden im Sinne der Nr. 8 durch Umstände verursacht worden ist, die HEBROS BUS OOD trotz den diesbezüglich getroffenen Vorbeugungsmaßnahmen nicht abwenden oder die Folgen daraus nicht verhindern konnte (höhere Gewalt).
10. HEBROS BUS OOD ist von der Haftung für Schäden nicht befreit, die auf die körperlichen oder geistigen Einschränkungen des Busfahrers oder anderen mit der Beförderung verbunden Personen, auf die Mängel oder den Betriebszustand des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
11. HEBROS BUS OOD ist vollständig oder teilweise von der Haftung für Schäden befreit, die vom Fahrgast zu vertreten oder infolge seines Verhaltens, das über das übliche Verhalten eines Fahrgastes hinausgeht, eingetreten sind.
12. HEBROS BUS OOD ist von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung des Fahrplans infolge höherer Gewalt, einschl. infolge erschwerter Straßenbedingungen und sofern die Fahrt durch besiedeltes Gebiet eine Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste darstellt, befreit.
Sehr geehrte Fahrgäste, sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Beförderungsrechte verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde an HEBROS BUS OOD an folgender Adresse einreichen:
Plovdiv, Makedonia Blvd. 1, Avtogara Rodopi, Et. 2
Tel.: 032/ 657811, Durchw. 3, Fax: 032/ 657812 oder per E-Mail: office@hebrosbus.com
Die nationale Behörde, die für die Einhaltung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der Republik Bulgarien zuständig ist, ist die Exekutivagentur für Verkehrsverwaltung,
unter der Anschrift: 1000 Sofia, Gen. Gurko Str. 5
E-Mail: avto_a@rta.government.bg, Tel.: 0700 14 990
September, 2016
HEBROS BUS OOD
“ХЕБРОС БУС” ООД